Erdbestattung

Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung eines Leichnams in einem Erdgrab. Sie leitet sich ab aus der seit Jahrtausenden besonders im Christentum, Judentum und Islam gebotenen Bestattungsform und war bis etwa Mitte des 19. Jahrhunderts Hauptbestattungsart in Deutschland. Deutsche Bestattungsgesetze schreiben dabei u.a. die Verwendung eines Sarges vor.

Die Erdbestattung ist ein Ritual, bei dem bestimmte Verhaltensweisen und Prozesse üblicherweise ohne die Notwendigkeit von Absprachen eingehalten werden. Diese unterscheiden sich je nach Religion und Land zum Teil erheblich.

Erdbestattungen müssen in Deutschland auf einem Friedhof oder einem als Friedhof gewidmeten eingefriedeten Grundstück erfolgen. Die Fristen zur Bestattung sind länderrechtlich geregelt. Allen Bundesländern gemein ist die Frist von 48 Stunden als frühestmöglicher Bestattungstermin. Die Frist, in der die Erdbestattung erfolgt sein muss, weicht unter den Bundesländern teils erheblich ab. Dies verträgt sich z. B. nicht mit den islamischen Sitten, wonach ein Verstorbener stets am nächsten Tag begraben wird. Die Beisetzungsfrist kann in einigen Bundesländern durch einen Antrag bei der unteren Ordnungsbehörde verlängert werden, wenn keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen. Eine Beisetzung vor Ablauf von 48 Stunden ist auf Antrag auch möglich, wenn der Tod durch fortgeschrittene Verwesung oder durch mit dem Leben nicht zu vereinbarende Verletzungen als sicher angesehen werden kann.

Bestattungen in Deutschland sind Sache der Bundesländer. Hier gibt es einzelne Bestattungsgesetze, die unter anderem auch die Bestattungszeiten regeln. Des Weiteren finden sich gesetzliche Regelungen im Strafgesetzbuch, Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Infektionsschutzgesetz.