Seebestattung

Die Möglichkeit der Seebestattung einer Urne hat man in Deutschland erst seit dem Jahre 1934. Voraussetzung dafür ist eine vorangegangene Einäscherung. Die spezielle, sich nach kurzer Zeit im Wasser auflösende Seeurne kann auf allen Weltmeeren, meist jedoch in speziell ausgewiesenen Gebieten beigesetzt werden.

Nach der Kremation wird die Urne in der Regel an ein für Seebestattungen zuständiges Institut übersandt und von dort in Absprache mit dem Bestatter und den Angehörigen auf See beigesetzt. Selbstverständlich wird es den Angehörigen ermöglicht, an dieser Seebestattung teilzunehmen. Dies ist allerdings z.Zt. nur möglich, wenn die Beisetzung in Nord- oder Ostsee erfolgen soll. Bei einem Beisetzungswunsch auf anderen Meeren geschieht die Beisetzung ohne Angehörige.