Sterbefall

Beratung im Sterbefall

Im Todesfall kommen verschiedene Aufgaben auf die Angehörigen zu. Dazu zählen Erledigungen, die vor der Bestattung nötig sind, wie die Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsinstitut, und solche, die nach der Bestattung nötig werden, etwa das Beauftragen eines Steinmetzen für den Grabstein. Um den Überblick zu behalten, können Todesfall-Checklisten genutzt werden. Diese Listen beinhalten alle erforderlichen Maßnahmen und können im Internet heruntergeladen werden. Folgendes wird in Deutschland oft beachtet (andere Länder haben zum Teil deutlich abweichende Verfahren):

Totenschein Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss unverzüglich ein Arzt gerufen werden, der bei sicheren Todeszeichen einen Totenschein ausstellt. (Bei Tod in einem Krankenhaus, Altersheim oder Pflegeheim ruft dieses einen Arzt.) Ist ein Notarzt gerufen worden, so wird dieser aus Zeitgründen meist nur eine nicht-amtliche vorläufige Todesbescheinigung ausstellen, um entweder dem Hausarzt das Ausstellen des richtigen Totenscheins zu überlassen oder den Leichnam in ein rechtsmedizinisches Institut überführen zu lassen, wo dann nach äußerer Leichenschau der amtliche Totenschein ausgestellt wird. Je nachdem, was die äußere Leichenschau der unbekleideten verstorbenen Person an Ort und Stelle oder im Institut erbringt, wird die Todesart und die, meist vermutete, Todesursache in den Totenschein eingetragen. In jedem Fall wird ein (meist nur bürokratisches) Todesermittlungsverfahren durch die zuständige Abteilung des Landeskriminalamts und die Staatsanwaltschaft geführt. Dieses kann auch die Obduktion (Sektion) der Leiche anordnen. Zur Leichenidentifizierung ist jeder volljährige Staatsbürger verpflichtet.

Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt, das für den Ort des Todes zuständig ist. Bei Sterbefällen in Flugzeugen, auf Schiffen und während einer Bahnreise gelten Sonderbestimmungen. Es empfiehlt sich, mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde zu beantragen. Es müssen der Totenschein, der Personalausweis des Verstorbenen sowie die jüngste standesamtliche Urkunde vorgelegt werden, je nach Familienstand entweder die Geburtsurkunde oder die Heiratsurkunde (das Familienstammbuch). Meldepflichtig beim Standesamt sind Heim- und Krankenhausleiter bei Todesfällen in der Einrichtung, ansonsten Mitbewohner des Haushaltes, in denen der Tote verstorben ist (§§ 28 bis 30 des Personenstandsgesetzes).

Benachrichtigen
Der Arbeitgeber / Rententräger und die Verwandten und Freunde des Verstorbenen sind zu benachrichtigen, oft noch Vermieter, Pfarrer, weitere Behörden, die Krankenkasse und auch Versicherungsgesellschaften. Vor Auszahlung einer Lebensversicherung wird oft noch zusätzlich die innere Leichenschau, also Obduktion, verlangt, falls dies nicht ohnehin auf Wunsch der Angehörigen oder auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgt. Eventuell müssen noch weitere Dinge wie Telefon, Abonnements, Reisen oder geplante Termine bedacht werden. Wer ein Testament auffindet oder verwahrt, ist verpflichtet, dieses beim Bekanntwerden des Todes dem Nachlassgericht (einer Abteilung des Amtsgerichtes) am letzten Wohnort des Verstorbenen abzuliefern (§ 2259 BGB). Dort wird das Testament offiziell eröffnet. Banken sind verpflichtet, dem Finanzamt Kontostände verstorbener Bankkunden zu übermitteln, wenn der Wert der anzuzeigenden Wirtschaftsgüter 4 999,99 Euro übersteigt. Die Erben sind zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verpflichtet.

Bestattungspflicht
Die Bestattungspflicht haben die Totenfürsorgepflichtigen (nicht die Erben, diese sind nur zur Bezahlung der Bestattung verpflichtet, § 1968 BGB). Die Bestattungspflichtigen sind in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt, es sind in der Regel der Ehegatte und die nächsten Verwandten. Kümmern diese sich nicht darum, hat das örtliche Ordnungsamt die Bestattung zu veranlassen, das die Kosten den oben Genannten in Rechnung stellt. Bestattungsunternehmen Ein Bestatter kann mit vielen Aufgaben in einem Sterbefall beauftragt werden, beispielsweise der Überführung des Toten, der hygienischen Versorgung und Einsargung des Verstorbenen, dem Erwerb des Grabes über die Friedhofsverwaltung, wie auch mit der gesamten Organisation von Trauerfeier und Bestattung. Außerdem mit dem Trauermahl, Zeitungsanzeigen sowie der Information von Krankenkasse und Versicherungen. Jede solche Dienstleistung wird hierfür den Hinterbliebenen in Rechnung gestellt.