Bestattung

Die ersten (vermutlich) bewusst vorgenommenen Bestattungen fanden in den Höhlen von Qafzeh und Skhul in Israel statt und sind 90.000 bis 120.000 Jahre alt. Gelegentliche Bestattungen werden für den Neandertaler ab ca. 70.000 vor unserer Zeitrechnung diskutiert (Shanidar).

Bestattungen sind ein Indiz für erste metaphysische Vorstellungen. In Mitteleuropa herrschten in der Frühzeit Feuerbestattungen vor, aber insbesondere bei den nordischen Völkern wurden auch Körperbestattungen ausgeführt, was auf die Verfügbarkeit der Feuerungsmöglichkeiten zurückgeführt werden kann. Die Verbrennungsreste des Toten kamen in Behälter (Urnen) und wurden in flachen Gruben begraben. Mitunter wurden in Brandgrubengräbern die Überreste des Scheiterhaufens einschließlich der Grabbeigaben mit Erde bedeckt, aber es wurde auch die Urne von der restlichen Grabausstattung getrennt (Brandschüttungsgrab) bestattet.

Tacitus schreibt über die Germanen: „Bei den Leichenbegängnissen gibt es kein Gepränge; nur darauf halten sie, dass die Leiber ausgezeichneter Männer mit bestimmten Holzsorten verbrannt werden. Den Scheiterhaufen bedecken sie weder mit Gewändern noch mit Wohlgerüchen; jedem wird seine Rüstung, manchen auch ihr Pferd ins Feuer mitgegeben. Das Grab baut sich aus Rasen auf. Denkmäler zu Ehren der Verstorbenen hoch und mühsam aufzutürmen verwerfen sie als für diese drückend. Wehklagen und Tränen legen sie rasch wieder ab, Schmerz und Betrübnis nur langsam. Für Frauen gilt das Trauern als angebracht, für Männer das Gedenken.“

In Deutschland ist das Bestattungswesen durch das Bestattungsrecht (in Form von Landesbestimmungen) gesetzlich geregelt, dazu gehören Bestattungsgesetze, Friedhofsgesetze, Leichenverordnungen. Kommunal oder auch durch die Religionsgemeinschaft werden diese Vorschriften in Friedhofsordnungen umgesetzt. Aus diesen Regelungen geht insbesondere hervor, dass Verstorbene auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Es können Einschränkungen zum Kreis der zu Bestattenden getroffen sein. Alternative Bestattungsformen wie die Beisetzung in einem Friedwald stellen dagegen noch Ausnahmen dar. Es ist jedem Bestattungsunternehmer in Deutschland möglich, Begräbnisse im gesamten Bundesgebiet durchzuführen. Der zur Totenfürsorge Berechtigte kann den Bestatter frei wählen.

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